Ja! Als sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie, dürfen wir auch als sogenannter „First-contact“ ohne Rezept eine Diagnose stellen und Behandlungen durchführen. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichtpflicht kann es natürlich dennoch sein, dass wir sie zur Abklärung zum Arzt schicken.