Wissenswertes

Gut zu wissen

Ein Rezept der gesetzlichen Krankenkasse ist vom Ausstellungsdatum bis zum Behandlungsbeginn 28 Tage gültig.

Bitte beachten Sie dieses bei Terminvereinbarungen und Ausstellung Ihrer Rezepte.

Sofern ein Rezept vorhanden ist, bringen Sie dieses bitte mit. (Rezepte können nicht nach dem ersten Behandlungstermin ausgestellt werden). Auch Befunde, Röntgenbilder, Entlassungsberichte sind für uns von Interesse.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein sauberes Handtuch mit.

Im Rahmen der ersten Behandlung findet der Befund statt, auf dem die weitere Therapie basiert.

Ursache und Folge von Beschwerden liegen oft weit auseinander.
Um zu erkennen, welche Ursache-Wirkungsketten bei Ihnen entstanden sind, sind ein ausführliches Gespräch und Tests unabdingbar. In den darauffolgenden Behandlungen werden wir gemeinsam an der Lösung arbeiten – auf der Behhandlungsbank und auch mit gezielten Übungen.

Je nach Rezeptvorgabe bezahlt die gesetzliche Kasse 15-20 Minuten inkl. Organisation (Rezept, Vorbereitung des Raumes,  Ent- und Ankleiden des Patienten). Da diese Zeit knapp bemessen ist, können Sie zusätzliche Zeit für Ihre Behandlungen buchen.

Sprechen Sie uns an! Preislisten liegen bei uns in der Praxis aus.

Wir bieten jede Woche, jedoch nur nach telefonischer Absprache, ein Zeitfenster an, das für Notfälle reserviert ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Termine nicht auf Rezepte sondern als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden.

Ja! Als sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie, dürfen wir auch als sogenannter „First-contact“ ohne Rezept eine Diagnose stellen und Behandlungen durchführen. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichtpflicht kann es natürlich dennoch sein, dass wir sie zur Abklärung zum Arzt schicken.

Gutscheine können für alle Behandlungsarten erworben werden. In der Adventszeit bieten wir Ihnen Gutscheine zu vergünstigten Preisen an.

Sie können sich jederzeit persönlich oder telefonisch an uns wenden!

Selbstverständlich! Allerdings stellen wir Terminabsagen, die weniger als 6 Stunden vor Therapiebeginn eintreffen, privat in Rechnung. Sie erhalten im Gegenzug einen Ersatztermin.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen oder zu spät absagen (s.o.), stellen wir diesen privat in Rechnung. Sie erhalten aber einen Ersatztermin.

Bitte nehmen Sie vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung zu klären.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Für Privatpatienten und Selbstzahler ist der Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3% möglich.

Weitere Informationen zur Preisgestaltung und Kostenübernahme entnehmen Sie bitte der Seite privatpreise.de

Zuzahlungen zu den Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen müssen bar entrichtet werden. Rechnungen für Privatversicherte oder für Selbstzahlerleistungen sollen bis 10 Tage nach Rechnungsstellung per Überweisung oder auch bar beglichen werden.

Wir sind froh, seitlich an unserer Praxis drei gekennzeichnete Parkplätze anbieten zu können. Der Bereich vor dem Haus ist keine Parkfläche und dem Erdgeschoß zugehörig. Bitte planen Sie ein, dass Sie nicht an der Praxis parken können (eventuell die Parkplätze Richtung S-Bahn ansteuern).

Zur Zeit können wir keine neuen Hausbesuche mehr annehmen.

Es gilt die freie Therapeutenwahl. Jedoch können Sie ein bereits begonnenes Rezept nicht in einer anderen Praxis fortsetzen.

Nach oben