Zuzahlungen zu den Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen müssen bar entrichtet werden. Rechnungen für Privatversicherte oder für Selbstzahlerleistungen sollen bis 10 Tage nach Rechnungsstellung per Überweisung oder auch bar beglichen werden.
Von Alex|5. November 2022|4. Abrechnung - Zuzahlung|Kommentare deaktiviert für Welche Zahlungsarten akzeptieren Sie?