Ein Rezept der gesetzlichen Krankenkasse ist vom Ausstellungsdatum bis zum Behandlungsbeginn 28 Tage gültig. Bitte beachten Sie dieses bei Terminvereinbarungen und Ausstellung Ihrer Rezepte. Von Alex|28. Februar 2016|2. Rezept|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTumblrPinterestVkXingE-Mail Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
Hinterlasse einen Kommentar